AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
art y vent GmbH
I. Geltungsbereich
1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der art y vent GmbH.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der art y vent GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Die Parteien schließen auf Grundlage eines unverbindlichen Angebots der art y vent GmbH einen individuellen
Miet-/Dienstleistungsvertrag, welcher die konkreten Leistungspflichten der Parteien festlegt. Dieser Vertrag kommt
erst durch die schriftliche Annahme durch die art y vent GmbH verbindlich zustande.
2. Der Vertragspartner hat der art y vent GmbH den Zweck der von ihm geplanten Veranstaltung sowie die erwartete Teilnehmerzahl fünf Werktage vor Vertragsschluss verbindlich schriftlich mitzuteilen. Daneben hat der Vertragspartner
der art y vent GmbH einen entscheidungsberechtigten Ansprechpartner für die Durchführung der
Veranstaltung zu benennen.
3. Gewerbliche sowie politisch, religiös oder sonst ideologisch geprägte Veranstaltungen
sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der art y vent GmbH zulässig.
4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ausgeschlossen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Die art y vent GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung sowie dieser AGB zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der
art y vent GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der art y vent GmbH gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden. Haben die Parteien keine schriftliche Vereinbarung getroffen, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste der art y vent GmbH.
Gekennzeichnete Preise gelten immer als Nettopreise und werden zzgl. des, zum Leistungszeitraum geltenden, Mehrwertsteuersatzes in Rechnung gestellt.
Die zusätzlichen Kosten, bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes, müssen von dem Vertragspartner getragen werden.
Darüber hinaus haftet der Vertragspartner, wenn nicht anders vereinbart, für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten. Die art y vent GmbH behält sich vor Bruch/Verlust/Diebstahl von Inventar oder Veranstaltungsequipment zusätzlich in Rechnung zu stellen
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der art y vent GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die art y vent GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Dies ist dem Vertragspartner vor Veranstaltungsbeginn unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4. Rechnungen der art y vent GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die art y vent GmbH eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
5. Die art y vent GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine Vorauszahlung in Höhe von
40% oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der Veranstaltungskosten zu verlangen.
6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der art y vent GmbH aufrechnen. Gleiches gilt für ein eventuelles Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners.
IV. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung
1. Die art y vent GmbH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht gemäß nachfolgender Regelung ein.
Im Falle des Rücktritts hat die art y vent GmbH das Recht, vorab angefallene Personal und Aufwandskosten in Rechnung zu stellen.
Bis zu 180 Tagen vor der Veranstaltung kann der Vertragspartner jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Bei einem Rücktritt ab 179 Tagen vor der Veranstaltung hat der Vertragspartner als pauschalierten Schadensersatz 25% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung insbesondere für die Überlassung der Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Speisen und Getränken zu zahlen.
Bei einem Rücktritt ab 60 Tagen vor der Veranstaltung hat der Vertragspartner als pauschalierten Schadensersatz 50% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung insbesondere für die Überlassung der Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Speisen und Getränken zu zahlen.
Bei einem Rücktritt unter 21 Tagen vor der Veranstaltung bis 7 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Rücktrittspauschale 75% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Speisen und Getränken.
Bei einem Rücktritt unter 7 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Rücktrittspauschale 100% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Speisen und Getränken.
Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der zuletzt vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste Menü bzw. Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt sowie die niedrigste Getränkepauschale.
Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der art y vent GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
3 Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung und den Zeitpunkt der Entschädigungsberechnung ist der Zugang der Erklärung
bei der art y vent GmbH.
V. Rücktritt der art y vent GmbH
1. Die art y vent GmbH kann jederzeit von seinem unverbindlichen Angebot zurücktreten. Ein Rücktritt vom schriftlichen Vertrag ist hingegen nur möglich, wenn nachfolgende Voraussetzungen eintreten:
a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die art y vent GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
b) Ferner ist die art y vent GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
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höhere Gewalt oder andere von der art y vent GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
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der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten (z.B. mangelnder Ansprechpartner, fehlende behördlicher Genehmigungen, etc.) trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt;
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Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, Teilnehmeranzahl gebucht werden;
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die art y vent GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der art y vent GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann;
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eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung beabsichtigt oder vorliegend ist;
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die art y vent GmbH von Umständen Erkenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der art y vent GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der art y vent GmbH gefährdet erscheinen;
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der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
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ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.